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   VGH Bayern, 24.01.2008 - 12 C 08.6   

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VGH Bayern, 24.01.2008 - 12 C 08.6 (https://dejure.org/2008,76512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.2008 - 12 C 08.6 (https://dejure.org/2008,76512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 12 C 08.6 (https://dejure.org/2008,76512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Jugendhilfe / EingliederungshilfeKein Anspruch auf Übernahme der Internatskosten (Kolleg St. Blasius); ambulante Hilfen erforderlich und geeignet; Beurteilungsspielraum des Jugendamtes; fehlende hinreichende Erfolgsaussicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2008 - 12 C 08.6
    Es hat aber ebenso zutreffend festgestellt, dass die - zumindest im Beschwerdeverfahren - allein noch verfolgte Kostentragung für die bisherige und weitere Internatsunterbringung der Antragsteller im Internat ... nicht die im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einzig notwendige und geeignete Maßnahme ist (vgl. dazu BVerwG vom 24.6.1999 BVerwGE 109, 155/167) und die Antragsteller deshalb einen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht haben.
  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2008 - 12 C 08.6
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Unterbringung des Antragstellers zu 2 im Internat ... ab dem 1. November 2007 einer etwaigen Übernahme der Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) nicht entgegensteht (vgl. dazu BVerwG vom 20.7.2000 BVerwGE 111, 328).
  • VGH Bayern, 17.06.2004 - 12 CE 04.578
    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2008 - 12 C 08.6
    Während die Abweichung von der alterstypischen seelischen Gesundheit von einem dafür qualifizierten Gutachter festzustellen ist, ist über die Teilhabebeeinträchtigung und über die notwendigen und geeigneten Maßnahmen von den Fachkräften des Jugendamtes - gegebenenfalls unter Beteiligung anderer Stellen - zu entscheiden (vgl. dazu auch BayVGH vom 17.6.2004 Az.: 12 CE 04.578).
  • VGH Hessen, 04.05.2010 - 10 A 1623/09

    Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom ist keine seelische Behinderung;

    Die Beantwortung der Frage, ob sich hieraus eine Abweichung mit der von § 35a SBG VIII geforderten Intensität ableiten lässt, setzt hingegen eine Wertung voraus, die im Rahmen der Sachverhaltssubsumtion durch die beurteilende Behörde und die dort tätigen Fachkräfte vorzunehmen ist (so auch Bay.VGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 12 C 08.6 -, juris-Ausdruck).

    Diese Frage ist keine medizinisch zu beantwortende Frage, die einem entsprechenden Beweis durch Sachverständigengutachten oder durch sachverständige Zeugen zugänglich wäre (so auch Bay.VGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 12 C 08.6 -, juris-Ausdruck).

  • VG Augsburg, 08.07.2008 - Au 3 K 07.1482

    Prozesskostenhilfe; Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder und

    Eine hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 24. Januar 2008 (12 C 08.6) zurückgewiesen.

    Wie in den Beschlüssen dieses Gerichts vom 5. Dezember 2007 wie auch im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Januar 2008 (12 C 08.6) festgestellt wurde, hat das Jugendamt in der ersten Phase des Hilfefalls den ihm zukommenden fachlichen Beurteilungsspielraum nicht verletzt.

  • VG Augsburg, 02.06.2009 - Au 3 K 07.1482

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Eingliederungshilfe für seelische behinderte

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 24. Januar 2008 (12 C 08.6) zurückgewiesen.

    Wie in den Beschlüssen dieses Gerichts vom 5. Dezember 2007 wie auch im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Januar 2008 (12 C 08.6) festgestellt wurde, hat das Jugendamt in der ersten Phase des Hilfefalls den ihm zukommenden fachlichen Beurteilungsspielraum nicht verletzt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1047/07

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einem Internat sowie

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155; BayVGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 12 C 08.6 -, Juris; OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, NJW 2007, 1993; OVG Schleswig, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 O 20/06 -, NDV-RD 2006, 105; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 12 A 2451/03 -, und Urteil vom 5. Dezember 2001 - 12 A 4215/00 - FEVS 54, 21; Wiesner in: Wiesner, SGB VIII, 3. Auflage 2006, § 36 Rn. 50 (von einem Ermessensspielraum ausgehend); Stähr in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand: Februar 2008, K § 36 Rn. 41; a.A.: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 2001 - 2 S 1198/99 -, FEVS 53, 371; Kunkel bzw. Vondung in: Kunkel, Lehr- und Praxiskommentar SGB VIII, 3. Auflage 2006, § 27 Rn. 11 bzw. § 35a Rn. 22a; kritisch: Hinrichs, Jugendhilfe und verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte, JAmt 2006, 377.
  • VGH Bayern, 28.06.2012 - 12 C 12.1250

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Das Verwaltungsgericht hingegen hat unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu auch BayVGH vom 24.1.2008 Az. 12 C 08.6) ausführlich und nachvollziehbar beschrieben, dass die fachliche Stellungnahme des Jugendamtes über die Entscheidung der notwendigen und geeigneten Mittel rechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1799

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Dem steht auch nicht der Beschluss vom 24.1.2008 Az. 12 C 08.6 entgegen, mit dem der Senat die Beschwerde der Kläger gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe zurückgewiesen hat.
  • VG Augsburg, 29.05.2008 - Au 3 E 08.465

    Einstweilige Anordnung; erneuter Antrag; geänderte Umstände; Eingliederungshilfe;

    Diese Kontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob sachfremde Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (vgl. BVerwG vom 24.6.1999 - BVerwGE 109, 155; BayVGH vom 24.1.2008 - 12 C 08.6).
  • VGH Bayern, 28.04.2009 - 12 CE 09.635

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Dabei ist zu beachten, dass es sich bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen sowie mehrerer Fachkräfte handelt, das nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt und das - selbst mit Hilfe von Sachverständigen - auch nicht durch eine gerichtliche Bewertung ersetzt werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 24.1.2008 Az. 12 C 08.6).
  • VGH Bayern, 17.03.2009 - 12 C 08.2043

    Prozesskostenhilfe; Beschulung in Gymnasium mit Internat; Hochbegabung

    Der Senat hat bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dargelegt (BayVGH vom 24.1.2008 Az. 12 C 08.6), dass die Entscheidung des Jugendamtes, ambulante Hilfen seien notwendige und auch geeignete Eingliederungsmaßnahmen, nicht zu beanstanden ist, weil für die Klägerin ein dringender Bedarf an solcher therapeutischen Unterstützung und kinderpsychiatrischen Behandlung bestand.
  • VGH Bayern, 17.03.2009 - 12 C 08.2044

    Prozesskostenhilfe; Beschulung in Gymnasium mit Internat; Hochbegabung

    Der Senat hat bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dargelegt (BayVGH vom 24.1.2008 Az. 12 C 08.6), dass die Entscheidung des Jugendamtes, ambulante Hilfen seien notwendige und auch geeignete Eingliederungsmaßnahmen, nicht zu beanstanden ist, weil es beim Kläger schon wegen der Depressionen zwingend erforderlich ist, eine therapeutische Behandlung auch des gesamten Familiensystems vorzunehmen.
  • VG Augsburg, 23.09.2008 - Au 3 K 08.184

    Kinder- und Jugendhilfe; seelische Behinderung; Erforderlichkeit;

  • VGH Bayern, 01.08.2008 - 12 C 08.731

    Kinder- und Jugendhilferecht

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